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Sonntag, 1. August 2010

Die Neuordnung der religionspädagogischen Arbeit in der EKHN

Die Neuordnung der religionspädagogischen Arbeit in der EKHN

1. Sachinformation zur KL-Verordnung

Nach fast zweijährigen Beratungen der Studienleiter/innen des Religionspädagogischen Amtes, der Dozent/innen des Religionspädagogischen Studienzentrums und der Schulreferenten wurde den zuständigen Gremien in denen Vertreter/innen aus Schulen, Kirchengemeinden, sowie Dekanaten und Verwaltung zusammen beraten, das Konzept zur Neuordnung der Unterstützung der religionspädagogischen Arbeit unserer Kirche vorgestellt. Dieses hat die Kirchenleitung als „Verwaltungsverordnung über die Aufgaben der Kirchlichen Schulämter und des Religionspädagogischen Instituts der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (RelPädVO) am 20.5.2010 zum 1.8.2010 beschlossen, die die alte Verordnung von 1974 ablöst.

Damit treten an die Stelle der acht Religionspädagogischen Ämtern und des Religionspädagogischen Studienzentrums (mit fünf Dozenten/Dozentinnen) ein Religionspädagogisches Institut mit einer Zentrale, fünf Regionalstellen (RPI), sowie einem weiteren Standort in Mainz und fünf Kirchlichen Schulämtern in den Regionen (KSÄ).

Für Beratung, Fort- und Weiterbildung in den Regionen und in der EKHN werden die Studienleiter/innen in dem künftigen zentralen Institut und in den Regionalstellen des RPI gemeinsam zuständig sein. Für alle Aufgaben und Fragen der Fach- und Dienstaufsicht und des Personaleinsatzes im Religionsunterricht werden die fünf neuen Kirchlichen Schulämter zuständig sein, die zugleich als kirchliche Ansprechpartner für die Schulen und die Schulaufsicht fungieren.

2. Sicherung der Qualität

Die Synode der EKHN hat auf ihrer Sondersitzung am 20. Februar 2010 die Schließung des Tagungshauses im RPZ Schönberg beschlossen. Für viele ist und bleibt diese Entscheidung ein schmerzhafter Einschnitt und Verlust in der religionspädagogischen Arbeit, der auch ein trauriger Abschied von einem vertrauten Ort bedeutet.

Um die hohe Qualität der religionspädagogischen Arbeit, die in Schule und Kirche eine uneingeschränkte Wertschätzung verdient, sicher zu stellen und weiter zu entwickeln, war von der Synode gleichzeitig, sozusagen als Bedingung, ein neues Konzept für die religionspädagogische Arbeit in der EKHN beschlossen worden, das nun von der Kirchenleitung in einer Neuordnung umgesetzt worden ist.

Diese Neuordnung der religionspädagogischen Arbeit in der EKHN beabsichtigt vorhandene Kompetenzen klarer zu profilieren und die Qualitätsentwicklung zu fördern. Mit diesem Schritt leitet die Kirchenleitung einen konzeptionellen Paradigmenwechsel ein, der zukünftig die regionale Arbeit stärken und die Kooperation und Steuerung von regionaler und überregionaler Entwicklung verbessern wird.

3. Folgen der Neuordnung, was ändert sich für Sie

Diesem Ziel folgt die praktische Neugestaltung ab dem 01. August 2010. Für die Schulen und Gemeinden bedeutet das zunächst einmal, dass in den Kirchlichen Schulämtern in Mainz, Wiesbaden, Giessen, Offenbach und Darmstadt kompetente und verantwortliche Ansprechpartner in allen Fragen der Unterrichtsversorgung, des Personaleinsatzes, der Dienst- und Fachaufsicht und der Kooperation zwischen Staat und Kirche sind.

Daneben stehen Ihnen zusätzlich regionale Arbeitsstellen des Religionspädagogischen Instituts zur Verfügung. Diese unterstützen Sie in allen Fragen der Beratung und der Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Für Sie bedeutet das: Künftig haben Sie in ihrer Region nicht nur einen, sondern zwei Ansprechpartner, von denen Sie je nach Thema und Anliegen kompetent beraten und unterstützt werden.

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